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FÖRDERUNGEN18. Feb. 20265 Min.
Speicherförderung 2026: Was sich geändert hat
Der Klima- und Energiefonds fördert Batteriespeicher für Gewerbe neu. Was sich ändert und wie Sie profitieren.

Neue Speicherförderung 2026: Was Gewerbebetriebe wissen müssen
Der Klima- und Energiefonds hat die Förderrichtlinien für Batteriespeicher aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Was ist neu?
- Höhere Fördersätze: Bis zu 250 €/kWh (vorher 200 €/kWh)
- Größere Speicher förderfähig: Bis 500 kWh (vorher 100 kWh)
- Peak Shaving anerkannt: Speicher, die primär für Lastspitzenmanagement eingesetzt werden, sind jetzt explizit förderfähig
Voraussetzungen
- Der Speicher muss in Kombination mit einer PV-Anlage installiert werden
- Mindestkapazität: 5 kWh
- Antragstellung vor Beauftragung der Installation
Förderhöhe
| Speichergröße | Förderung |
|---|---|
| 5–20 kWh | 250 €/kWh |
| 20–100 kWh | 200 €/kWh |
| 100–500 kWh | 150 €/kWh |
Beispielrechnung
Ein 50 kWh Speicher für einen Gewerbebetrieb: - 20 kWh × 250 € = 5.000 € - 30 kWh × 200 € = 6.000 € - Gesamtförderung: 11.000 €
So beantragen Sie die Förderung
Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie — von der Berechnung bis zur Einreichung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.