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FÖRDERUNGEN18. Feb. 20265 Min.

Speicherförderung 2026: Was sich geändert hat

Der Klima- und Energiefonds fördert Batteriespeicher für Gewerbe neu. Was sich ändert und wie Sie profitieren.

Speicherförderung 2026: Was sich geändert hat

Neue Speicherförderung 2026: Was Gewerbebetriebe wissen müssen

Der Klima- und Energiefonds hat die Förderrichtlinien für Batteriespeicher aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Was ist neu?

  • Höhere Fördersätze: Bis zu 250 €/kWh (vorher 200 €/kWh)
  • Größere Speicher förderfähig: Bis 500 kWh (vorher 100 kWh)
  • Peak Shaving anerkannt: Speicher, die primär für Lastspitzenmanagement eingesetzt werden, sind jetzt explizit förderfähig

Voraussetzungen

  1. Der Speicher muss in Kombination mit einer PV-Anlage installiert werden
  2. Mindestkapazität: 5 kWh
  3. Antragstellung vor Beauftragung der Installation

Förderhöhe

SpeichergrößeFörderung
5–20 kWh250 €/kWh
20–100 kWh200 €/kWh
100–500 kWh150 €/kWh

Beispielrechnung

Ein 50 kWh Speicher für einen Gewerbebetrieb: - 20 kWh × 250 € = 5.000 € - 30 kWh × 200 € = 6.000 € - Gesamtförderung: 11.000 €

So beantragen Sie die Förderung

Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie — von der Berechnung bis zur Einreichung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

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